Allgemeine Geschäftsbedingungen
der GM AutoSol GmbH (KFZ-Omega) · Stand: Juni 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der GM AutoSol GmbH (KFZ-Omega), Seibersdorferstraße 14, 2451 Hof am Leithaberge (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde").
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Auftragserteilung und Vertragsabschluss
- Aufträge werden nur nach vorheriger schriftlicher oder mündlicher Vereinbarung angenommen.
- Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
- Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Festpreise gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
§ 3 Reparaturauftrag und Kostenrahmen
- Der Auftragnehmer wird den Kunden vor Beginn von Arbeiten, die den vereinbarten Kostenrahmen wesentlich überschreiten, informieren und eine Freigabe einholen.
- Stellt der Auftragnehmer beim Fahrzeug zusätzliche Mängel fest, wird der Kunde unverzüglich informiert, bevor die Arbeiten erweitert werden.
- Kann der Kunde nicht erreicht werden, sind Arbeiten zur Abwendung unmittelbarer Sicherheitsgefahren ohne Rücksprache zulässig.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
- Stundensätze: Mechanik € 120,–/h | Lackierung € 212,–/h | Diagnose € 149,–/h – jeweils zzgl. Material.
- Die Zahlung ist bei Abholung des Fahrzeugs fällig. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
- Dem Auftragnehmer steht ein Werkunternehmer-Pfandrecht am reparierten Fahrzeug zu.
§ 5 Abholung des Fahrzeugs
- Das fertig reparierte Fahrzeug ist innerhalb von 3 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung abzuholen.
- Bei schuldhafter Verzögerung der Abholung kann ein Standgeld von € 15,– pro angefangenem Werktag berechnet werden.
§ 6 Gewährleistung
- Der Auftragnehmer leistet Gewährleistung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des ABGB und des KSchG.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Übergabe.
- Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
- Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Reparaturen am Fahrzeug ohne Zustimmung des Auftragnehmers durch Dritte vornehmen lässt.
§ 7 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind.
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Im Fahrzeug belassene Gegenstände werden nicht in die Werkstatt-Haftpflicht einbezogen.
§ 8 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist der Sitz des Auftragnehmers in Hof am Leithaberge.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.